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Einzugsermächtigung // Einzugsermächtigung PDF
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So finden Sie Uns :
Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach kann man parken und dann 500 Meter immer links halten, durch die Unterführung der Schnellstraße durch. Alternativ mit wenigen Parkplätzen kann man auch über den Steinweg zu uns gelangen.
Der folgende Link verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können. Um die Google Maps Karte zu sehen, stimmen Sie zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie
Hundefreunde Schwalbach auf einer größeren Karte anzeigen
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Verantwortlich im Sinne des TdG: Hundefreunde Schwalbach e.V. 1. Vorsitzender Christian Jores Tel.: +49 (0) 162 8812823
Trainingsanfragen bitte an Nathalie Jores: Tel.:+49 1729704447 |
Verantwortlich für die Pflege & Webdesign: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Unser Vereinsgelände befindet sich Am Kronberger Hang 3 |
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Quelle: Disclaimer von Juraforum.de
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Es gilt die Satzung der Hundefreunde Schwalbach, welche im Vereinsheim ausgehändigt werden kann. Die aktuelle Satzung ist auch auf der Homepage veröffentlicht.
Mitglied werden:
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrags durch den Vorstand bei einer ordentlichen Vorstandssitzung.
Die ersten Schnupperstunden (ca. 5 Teilnahmen / im Ermessen des Trainers) sind bei uns natürlich kostenlos. In jedem Fall muss eine Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung für den/die Hund(e) existieren.
Die Teilnahme am Training in den einzelnen Gruppen erfolgt über Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Trainer.
Beiträge:
Aufnahmegebühr einmalig | 15 € (pro Familie) |
Jahresbeitrag für Hauptmitglied | 60 € |
Jahresbeitrag für weitere Familienmitglieder | 30 € |
Kinder/Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr | Beitragsfrei |
Beiträge werden bevorzugt mittels SEPA im Frühjahr eingezogen. Das Sepa Mandat wird mit dem Mitgliedsantrag ausgehändigt, bzw. kann von der Homepage heruntergeladen werden. Bei unterjährigem Beitritt erfolgt für den Jahresbetrag eine anteilige Verrechnung mit 1/4 des Jahresbeitrags für jedes volle Vierteljahr Mitgliedschaft.
Arbeitsdienste:
Arbeitsstunden pro Jahr: | 15 |
Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden: | 10 € |
Jedes aktive Mitglied unseres Vereins ist verpflichtet, im Jahr die Arbeitsstunden zu leisten. Kinder und Jugendli-
che sind nicht verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Dies können z.B. Reparaturarbeiten / Reinigungstätigkeiten
auf dem Vereinsgelände oder Mithilfe bei der Vorbereitung von Festen sein. Nicht geleistete Arbeitsstunden wer-
den mit dem o.a. Betrag pro Fehlstunde im Folgejahr verrechnet. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt eine anteilige
Verrechnung mit 1/12 für jeden vollen Mitgliedsmonat. Es wird zu Gunsten des Mitglieds abgerundet. Bei Eintritt
nach dem 01.10. werden keine Arbeitsstunden für das laufende Kalenderjahr gefordert. Im Jahr des Austritts fal-
len die vollen Arbeitsstunden an. Aktives Mitglied ist man mit der ersten Teilnahme an einem Training oder durch
die Miete einer Hundebox.
Hundeboxen:
Jahresmiete für eine Hundebox: | 20 € |
Anfragen und Änderungswünsche bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Vermietung der Hundebox erfolgt über eine seperaten Vertrag.
Mit der Anmietung einer Hundebox gilt der Mieter als aktives Mitglied und ist somit zu Arbeitsstunden verpflichtet.
Kündigung:
Der Vertrag kann jährlich bis zum 30.9. von beiden Vertragsparteien zum Jarenende gekündigt werden, zB via Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Kündigung bedarf der Textform. Alternativ kann die Kündigung postalisch an den 1. Vorsitz (aktuell: Adolf-Damaschke str 125 65824 Schwalbach) oder unter Zeugen im Vereinsheim abgegeben werden. Kündigungen mit Eingang nach dem 30.09. gelten erst für das Folgejahr.
Bei Kündigung der Box ist diese im übernommenen Zustand, besenrein und desinfiziert zurückzugeben. Mit Austritt aus dem Verein (zB durch ordentliche Kündigung) verliert das Mitglied den Anspruch auf Nutzung einer Hundebox.
Ausnahmen bedürfen der Abstimmung des gesamten Vorstands.
Bei Kündigung der Vereinsmitgliedschaft wird automatisch der Boxenmietvertrag gekündigt
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